Verkehr in Luxemburg: Fahrradfahrer dürfen jetzt nebeneinander fahren | #Luxembourg #Traffic #Circulation #Bikes #Europe | Luxembourg (Europe) | Scoop.it

Fußgänger und Fahrradfahrer sind die schwächsten und am wenigsten geschützten Teilnehmer im Verkehr. Das soll sich jetzt ändern. Neun Maßnahmen werden im Luxemburger “Code de la route” verankert. Sie gelten ab dem 1. Mai 2018.

Maßnahmen hat Minister François Bausch am Mittwoch unter Verweis auf die tragischen Unfälle der vergangenen Jahre vorgestellt. Die zusätzlichen Verkehrshinweise und -regeln sollen die Situation der Fußgänger und Fahrradfahrer in Luxemburg verbessern und – daran muss einem Transportminister gelegen sein – die Unfallstatistiken.

Dem vorausgegangen war eine Studie über die Gesetzgebung in acht europäischen Ländern: Frankreich, Deutschland, Belgien, Niederlande, Dänemark, Österreich, Schweiz und Spanien. Von den 30 dort identifizierten Maßnahmen wurden neun für Luxemburg herausgefiltert.

1. Die wohl größte Änderung ist die Verpflichtung für Autofahrer, 1,50 Meter Abstand von Fahrradfahrern beim Überholvorgang zu halten. Autofahrer müssen künftig bei zweispurigen Straßen die Gegenspur nutzen, um Fahrradfahrer zu überholen.

2. Die zweite wichtige Änderung ist die, dass es künftig erlaubt ist, zu zweit nebeneinander mit dem Fahrrad auf der Straße zu fahren. Damit ist hoffentlich Schluss mit hupenden Autofahrern.

3. Die dritte ist eine Kann-Maßnahme: Bisher durften Kinder bis zum Alter von zehn Jahren in Begleitung Erwachsener auf dem Bürgersteig fahren. Jetzt dürfen sie das, wenn sie wollen und die Verkehrssituation es erfordert, bis zum Alter von zwölf.

4. An Straßenkreuzungen, vornehmlich T-Kreuzungen, soll es künftig ein durchgezogenes Trottoir geben, dass dem Autofahrer signalisiert: Aufpassen, hier kommen Fahrradfahrer und Fußgänger entlang.

5. An Kreuzungen, die sich dafür eignen, sollen Blinklichter mit Richtungshinweisen an den Ampeln installiert werden. Sie signalisieren dem Fahrradfahrer: Du darfst weiterfahren, Autos müssen stehen bleiben.

6. Es wird künftig “Fahrradstraßen” in Luxemburg geben. Das sind in den Worten von Minister Bausch “Straßen, die für Fahrradfahrer und Fußgänger gedacht sind und Autos tolerieren”. Das ist hauptsächlich für kleinere Gemeinden gedacht – oder für städtebauliche Situationen, die keine Fahrradspur erlauben, weil es zu eng ist.

7. Bei Sackgassen wird es eine Ergänzung geben, die Fußgängern und Fahrradfahrern anzeigt: Für Autos ist hier Ende. Fußgänger und Radler dürfen jedoch weiter. Das soll Abkürzungen für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer eröffnen.

8. Ab dem 1. Mai entfällt die Verpflichtung für Fahrradfahrer, das zehn Mal drei Zentimeter große gelbe Signal zwischen den Speichen der Räder zu montieren, um besser gesehen zu werden. Bis dahin gibt es ein Knöllchen, wenn es nicht da ist.

9. Eckig oder rund? Ganz klar eckig. So werden die Schilder aussehen, die Strecken ausweisen, die für Fahrradfahrer geeignet sind. Sie sagen auch: Du kannst die Strecken nutzen, musst aber nicht. Runde Schilder sind dagegen verpflichtend.

 

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